Allgemeines Vertragsrecht/AGB
Das allgemeine Vertragsrecht bezeichnet vertragliche Fälle im allgemeinen Zivilrecht, welches keinem gesonderten Rechtsgebiet zugeordnet ist. Wir prüfen und beraten bei der Erstellung oder Durchsetzung von Verträgen anhand neuester Rechtsprechung und Gesetzeslage. Bei Verträgen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sog. AGB) erstellen oder prüfen wir die wirksame vertragliche Einbeziehung und beraten über rechtliche Konsequenzen.