Für Beschuldigte 

Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung oder Einlegung von Rechtsmitteln. Ich stehe Ihnen zur Seite, sofern Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Ich nehme Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die Verteidigungsstrategie, so dass es im besten Fall gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung kommt und der Fall schon im Ermittlungsverfahren beendet werden kann. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, Sie über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenen zu halten und Sie umfassend zu informieren. 

Für Geschädigte

Ich stehe nicht nur Beschuldigten, sondern auch Geschädigten einer Straftat mit anwaltlicher Hilfe zur Seite. Ich stelle für Sie Strafanzeigen, prüfe Schadens- oder Schmerzensgeldansprüche und mache Ihre Ansprüche erforderlichenfalls im sog. Adhäsionsverfahren geltend. Bei gewissen Delikten können sich Geschädigte als Nebenkläger der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen und haben als Prozessbeteiligte weitergehende Rechte, über welche ich Sie gerne informiere. 

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© Rechtsanwältin Hupe