Eheverträge 

Wir beraten nicht erst dann, wenn es um Fragen der Trennung oder Scheidung geht, sondern bereits im Vorfeld - bestenfalls vor der Eheschließung. In vielen Ehen ist ein Ehevertrag sinnvoll, um individuelle Regelungen zu treffen, die den Bedürfnissen der Eheleute gerecht werden.  Verträge können nahezu jederzeit, d.h. vor, während oder nach der Ehe geschlossen werden. In den meisten Fällen ist es vorgeschrieben, den Vertrag durch einen Notar beurkunden zu lassen. 

Scheidung 

Einer meiner Schwerpunkte ist die Durchführung von Scheidungsverfahren. Ich berate und vertrete Sie gerne vor Gericht. Meist geht es nicht nur um die Scheidung an sich, sondern um viele hiermit zusammenhängende Probleme, wie die Zahlung von Unterhalt, die Durchführung des Versorgungsausgleichs, die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen sowie die Regelung des Umgangs und Sorgerechts. 

Unterhalt 

im Familienrecht ist das Thema Unterhalt von zentraler Bedeutung. Im Rahmen der Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, ob, wieviel und wie lange ein Ehegatte für sich oder gemeinsame Kinder Unterhalt verlangen kann oder aber nahe Angehörige fragen sich, ob sie das Recht haben, Unterhalt zu verlangen. Ich führe Unterhaltsberechnungen durch, übernehme die Korrespondenz, berate Sie umfassend, auch in Bezug auf die Inanspruchnahme von weiteren Hilfsmöglichkeiten und übernehme die Vertretung vor Gericht.   

Zugewinnausgleich 

Die Zugewinngemeinschaft ist der vom Gesetz vorgesehene Güterstand, sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde. Dieser Güterstand besagt, dass die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt bleiben. Wird die Ehe geschieden, so kann ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Ich erkläre Ihnen die Voraussetzungen und Berechnungsweise, führe Berechnugnen durch und setze mich erforderlichenfalls bei Gericht für Sie ein. 

Sorgerecht 

 Eltern haben nicht nur das Recht auf (Für-) Sorge in Bezug auf das Kind, sondern auch die Pflicht zur Sorge und Erziehung. An oberster Stelle steht immer das Kindeswohl. Ich berate in allen rechtlichen Fragen in Bezug auf minderjährige Kinder, setze mich vor dem Jugendamt oder Gericht für Sie ein oder berate zum Residenz- oder Wechselmodellfür Kinder bei getrennt lebenden Eltern. 

Umgangsrecht 

Das Umgangsrecht ist das gegenseitige Recht und die gegenseitige Pflicht auf Umgang zwischen einem Kind und seinen Eltern. Unter Umständen gibt es weitere Kontaktrechte mit wichtigen Bezugspersonen. Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann der Umgang verweigert oder eingeschränkt werden. Ich berate umfassend und setze mich für Sie ein, eine dem Kindeswohl gerechte Lösung zu finden. 

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© Rechtsanwältin Hupe